Die Leistungsbeiträge der sozialen Pflegeversicherung steigen ab Januar 2024
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, kurz PUEG, Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht. Diese Änderungen sind am 01. Januar 2024 in Kraft getreten und bedeuten eine Anhebung des Pflegegeldes und der Leistungsbeiträge für ambulante Sachleistungen, wie häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, um 5 Prozent.
Eine weitere Steigerung um 4,5 Prozent wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und noch einmal eine weitere noch festzulegende Steigerung am 1. Januar 2028.
Infos zu den Neuerungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und in den PDFs, die unter diesem Text ansehen und herunterladen können.
Rufen Sie uns gerne zu unseren Bürozeiten an, wenn Sie Fragen zum PUEG und zu unseren Unterstützungsleistungen haben – wir freuen uns auf Ihren Anruf.